
Nationalpark Sächsische Schweiz

Bizarr, skurril, urwüchsig… welche Worte Sie auch immer finden, lassen Sie sich beeindrucken! Von Sandsteinnadeln und Felsriffen, Buchenwäldern und Wildbächen – Meisterwerken der Natur, die seit 1990 als Nationalpark unter Schutz stehen. Vollendung findet das Gesamtkunstwerk „Nationalparkregion Sächsische Schweiz“ in seinem Landschaftsschutzgebiet aus weiten Ebenheiten mit majestätischen Tafelbergen und der tief eingeschnittenen Elbe.
Naturlandschaften beleben und bringen Balance ins menschliche Leben. Darüber hinaus befinden sich aber gerade in jenen (Natur-)Schutzgebieten – und auch in unserem Nationalpark – die letzten und allerletzten Lebensstätten so mancher Pflanzen- oder Tierart, deren Schicksal uns als Menschen beschäftigt.
Dass Naturschutz auch über politische Grenzen hinaus ausgezeichnet funktioniert, zeigt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren böhmischen Nachbarn.
Übrigens: Unser Nationalpark besteht seit über 25 Jahren, einen umfassenden Rückblick auf dieses Jubiläum 2015 finden Sie hier.
Nationalpark – Was ist das?
Nationalparks sind Schutzgebiete, in denen sich die Natur weitgehend ungestört und möglichst ursprünglich entfalten kann (Prozessschutz). Sie sollen großflächige Gebiete mit besonders wertvoller Naturausstattung umfassen, die durch den Menschen wenig beeinflusst und nicht mehr Ziel einer wirtschaftlichen Nutzung sind. Nationalparks erfüllen aber auch Aufgaben bei der wissenschaftlichen Beobachtung natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften. Sie sollen, soweit es der Schutzzweck erlaubt, der Bevölkerung zu Bildungszwecken zugänglich gemacht werden. Eine wirtschaftsbestimmte Nutzung der Naturgüter ist ausgeschlossen. Die ursprüngliche Nationalparkidee entstand im 19. Jahrhundert in den USA und hat sich seitdem rund um den Erdball ausgebreitet.
Was schützt der Nationalpark?
Landschaftsschutz: Eigenart, Schönheit und naturräumliche Vielfalt von Teilen des sächsischen Elbsandsteingebirges. Lesen Sie auch mehr zum Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz.
Prozessschutz: Ungestörte (ungelenkte) Naturentwicklung ohne menschliche Eingriffe
Biotopschutz: Naturnahe Wälder mit ihren Lebensräumen und Felsen
Artenschutz: Heimische Pflanzen und Tiere in ihren natürlichen Lebensräumen
Aktivitäten
- Zu Fuß
Weitere Informationen
- Hunde erlaubt
- Outdoor
Preise
Frei
Öffnungszeiten

Frei zugänglich
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